Datenschutz und DSGVO
Anfragen, Projektdaten, Aufbewahrung, Löschbegehren und Betroffenenrechte.
DatenschutzerklärungGovernance · Transparenz · menschliche Verantwortung
Ein zentraler, klarer Einstieg in den Umgang mit personenbezogenen Daten, beauftragten Bildern, Urheberrecht, KI-unterstützten Abläufen, Sicherheit und verantwortungsvoller Projektübergabe.
Die Zusammenfassungen verweisen auf die maßgeblichen Dokumente. Projektspezifischer Umfang, Rechte und Pflichten werden stets im angenommenen schriftlichen Angebot festgehalten.
Anfragen, Projektdaten, Aufbewahrung, Löschbegehren und Betroffenenrechte.
DatenschutzerklärungNotwendige Speicherung und optionale Dienste bleiben durch Einwilligungssteuerung getrennt.
Cookie-RichtlinieAngebot, Reservierung, Freigabe, Lieferung, Zahlung, Vertraulichkeit und Ausfallregelung.
Allgemeine GeschäftsbedingungenDas Urheberrecht bleibt beim Fotografen; finale Bilder werden im Rahmen der schriftlichen Lizenz genutzt.
Nutzungsrechte – FAQKI kann begrenzte Produktions- oder Verwaltungsschritte unterstützen. Kreative Entscheidungen, sensible Bearbeitung und finale Lieferung bleiben unter menschlicher Aufsicht.
Maschinenlesbare KI-ErklärungDer Zugriff ist auf das vereinbarte Projektteam beschränkt; Galerien und Übergabelinks können ablaufen.
Datenschutz und DienstleisterTastaturbedienung, sichtbarer Fokus, lesbare mobile Formulare, reduzierte Bewegung und klare Fehlermeldungen.
Erklärung zur BarrierefreiheitRechtsträger, Wiener Hauptsitz, Budapester Standort und amtliche Registrierungsdaten.
ImpressumFinale Auswahlen werden menschlich geprüft. Anfragen zu Rechten und Projekten werden direkt beantwortet.
KontaktNorbert Banhalmi behält fotografische und kreative Leitung sowie die finale Bildfreigabe. Automatisierte Werkzeuge entscheiden nicht selbstständig, wer fotografiert wird, welches Bild veröffentlicht wird oder ob eine sensible Veränderung zulässig ist.
Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 gilt seit dem 2. August 2026. BANHALMI folgt den anwendbaren Transparenzpflichten und den Leitlinien der Europäischen Kommission von 2026. Soweit Artikel 50 eine Offenlegung für KI-erzeugte oder KI-manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte einschließlich Deepfakes verlangt, erfolgt sie klar und in angemessener Form. Bei offensichtlich künstlerischen oder kreativen Werken wird die Offenlegung so gestaltet, dass die Wahrnehmung des Werks nicht unnötig beeinträchtigt wird.
KI-unterstützte Texte, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen, bleiben unter menschlicher redaktioneller Kontrolle. Wird die in Artikel 50 vorgesehene Ausnahme bei menschlicher Prüfung in Anspruch genommen, erfolgt die Prüfung unter redaktioneller Kontrolle und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung. KI entscheidet nicht selbstständig über Veröffentlichung, sensible Retusche, biometrische Kategorisierung oder die Auswahl von Personen. Vertrauliches Kundenmaterial wird nicht absichtlich zum Training öffentlicher Modelle eingereicht.
Offizielle Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 · Leitlinien der Europäischen Kommission zu Artikel 50 · Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content.