Definierter Leistungsumfang
Vorbereitung, Fotografie, vereinbarte Auswahl und Retusche werden im schriftlichen Angebot getrennt ausgewiesen.
Diese Bedingungen gelten für fotografische und verbundene kreative Leistungen von Norbert Banhalmi e.U. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Webanfragen und Kalkulationen sind unverbindlich. Angebote sind nur dann für einen bestimmten Zeitraum bindend, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme oder eine gesondert unterzeichnete Vereinbarung zustande.
Das schriftliche Angebot regelt Aufgabe, Ort, Zeitplan, Beteiligte, Lieferumfang, Retusche, Nutzung, Reise und Produktion. Der Auftraggeber stellt richtige Informationen, rechtzeitigen Zugang, Genehmigungen und bevollmächtigte Ansprechpartner bereit. Zusatzaufwand wegen fehlender Angaben oder geänderter Weisungen kann gesondert angeboten werden.
Honorar, Auslagen, anwendbare Umsatzsteuer, Anzahlung und Zahlungsfristen stehen im individuellen Angebot. Soweit nicht anders vereinbart, werden Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung wirksam. Gesetzliche Verzugsfolgen bleiben anwendbar.
Umbuchungs- und Stornobedingungen werden je Auftrag vereinbart. Fehlt eine Sonderregel, bleiben nachgewiesene Fremdkosten und bereits erbrachte Leistungen zahlbar. Für Verzögerungen durch Ereignisse außerhalb zumutbarer Kontrolle haftet keine Partei; beide Seiten bemühen sich um eine verhältnismäßige Alternative.
Auswahlverfahren, Dateiformat, Lieferweg und voraussichtlicher Termin werden schriftlich festgelegt. RAW-Dateien und verworfene Arbeitsdateien sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung umfasst. Eine Langzeitarchivierung wird nicht garantiert; gelieferte Dateien sind vom Kunden sicher zu speichern.
Das Urheberrecht verbleibt beim Fotografen, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt. Eingeräumt wird nur der schriftlich vereinbarte, nicht übertragbare Nutzungsumfang. Weitere Medien, Gebiete, Zeiträume, bezahlte Werbung, Unterlizenzierung oder Weitergabe an Dritte bedürfen schriftlicher Zustimmung.
Eine Veröffentlichung durch BANHALMI erfolgt nicht automatisch. Erkennbare Personen, Minderjährige, private Veranstaltungen, Fine-Art-Akt oder intime Arbeiten werden für Portfolio, Ausstellung, Presse oder Social Media nur auf Grundlage einer wirksamen Vereinbarung oder einer anderen rechtmäßigen Grundlage genutzt. Separate Model-, Eltern-, Location- oder Rechtefreigaben können erforderlich sein.
Wird mit einem Verbraucher ein Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Dienstleistungsvertrag geschlossen und gelten zwingende Rücktrittsvorschriften, erhält der Verbraucher vor Vertragsabschluss die gesetzlich erforderlichen Informationen und das Musterformular. Eine Leistung vor Ende der Rücktrittsfrist beginnt, soweit erforderlich, nur auf ausdrückliches Verlangen. Ein Verlust des Rücktrittsrechts tritt ausschließlich unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Die Website selbst schließt keinen entgeltlichen Vertrag.
Objektive Liefermängel sind ohne unnötigen Aufschub mit ausreichenden Angaben zu melden. Zwingende Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Künstlerischer Stil, Komposition und Auswahl im Rahmen des gezeigten Portfolios sind für sich allein keine technischen Mängel.
Die Haftung richtet sich nach zwingendem Recht. Vertragliche Beschränkungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang und schließen insbesondere Vorsatz, Personenschäden oder zwingende Verbraucheransprüche nicht aus.
Soweit zulässig gilt österreichisches Recht. Zwingender Schutz und Gerichtsstände am gewöhnlichen Aufenthalt eines Verbrauchers bleiben unberührt. Die Kontaktaufnahme mit Behörden oder Verbraucherschlichtungsstellen wird nicht beschränkt.
Personenbezogene Daten werden gemäß Datenschutzerklärung verarbeitet. Projektkommunikation kann als Vertragsnachweis gespeichert werden. Marketingkommunikation erfolgt nur auf einer gültigen Rechtsgrundlage.
Das individuelle schriftliche Angebot und die Projektvereinbarung gehen diesen Bedingungen vor. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die übrigen Bestimmungen im rechtlich zulässigen Umfang unberührt.
BANHALMI
Der Kalkulator zeigt eine unverbindliche Orientierung. Umfang, Honorar und Lieferplan werden erst mit dem angenommenen schriftlichen Angebot verbindlich.
Vorbereitung, Fotografie, vereinbarte Auswahl und Retusche werden im schriftlichen Angebot getrennt ausgewiesen.
Die Standardlizenz gilt zeitlich und räumlich unbeschränkt für die beauftragende Organisation und die vereinbarten Kommunikationskanäle. Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen.
Einsätze vor Ort in Wien und Budapest sind enthalten. Reise- oder Produktionskosten für andere Orte werden vor der Buchung bestätigt.
Das Angebot weist Nettobetrag, gegebenenfalls Umsatzsteuer und Bruttosumme getrennt aus. Zusatzleistungen erfolgen nur nach schriftlicher Freigabe.
Das schriftliche Angebot hält Übergabeweg, Zugriffszeitraum und projektspezifische Aufbewahrungsanforderungen fest. Die Übergabe ist keine Zusage einer unbegrenzten Archivierung.
Vorschaugalerien, Downloadlinks und Arbeitsordner sind auf das vereinbarte Projektteam beschränkt. Links können ablaufen und dürfen nicht außerhalb des berechtigten Personenkreises weitergegeben werden.
Der Kunde erhält die vereinbarten finalen Dateien. RAW-Aufnahmen, verworfene Bilder, Kontaktbögen und Zwischenstände der Retusche bleiben Arbeitsmaterial, sofern das schriftliche Angebot sie nicht ausdrücklich umfasst.
BANHALMI kann Projektdateien für einen angemessenen betrieblichen Zeitraum aufbewahren, garantiert jedoch keine dauerhafte Archivierung. Für die sichere Sicherung des heruntergeladenen finalen Pakets ist der Kunde verantwortlich.
Eine Löschanfrage kann schriftlich gestellt werden. Dateien werden im anwendbaren Umfang gelöscht, außer eine weitere Aufbewahrung ist wegen eines angenommenen Vertrags, der Buchhaltung, rechtlicher Ansprüche oder einer anderen gültigen Rechtsgrundlage erforderlich.
Das schriftliche Angebot legt vor der Produktion die vorgesehenen Kanäle, Entscheidungspersonen und mögliche Einschränkungen fest. Die Übergabe der Dateien allein berechtigt BANHALMI nicht, ein Projekt als Referenz zu veröffentlichen.
Der Kunde darf die finalen Bilder im Rahmen der im Angebot festgehaltenen Lizenz auf den vereinbarten internen, Presse-, Employer-Branding-, Social-Media- oder Kampagnenkanälen verwenden. Neue Nutzungen außerhalb dieses Rahmens sind schriftlich abzustimmen.
Der Kunde legt fest, wer fotografiert werden darf, und organisiert die für die geplante Nutzung erforderlichen Hinweise, Einwilligungen der Teilnehmenden und internen Freigaben. Sensible oder eingeschränkte Personen können vorab oder während der Produktion ausgeschlossen werden.
Wenn eine Freigabe erforderlich ist, dürfen nur die ausgewählten und bestätigten finalen Bilder veröffentlicht werden. Kontaktbögen, Vorschauen und nicht freigegebene Varianten sind keine Publikationsdateien.
BANHALMI verwendet Kundenarbeiten im Portfolio, bei Awards, in der Presse oder in Lehrmaterialien nur, wenn dies vereinbart oder anderweitig rechtmäßig zulässig ist. Eine spätere Einschränkung oder Entfernung kann schriftlich beantragt werden und wird unter Berücksichtigung bestehender Lizenzen, Veröffentlichungen und rechtlicher Pflichten geprüft.
Das angenommene schriftliche Angebot hält Projekthonorar, Währung, Umsatzsteuerbehandlung, Rechnungsplan und ein gegebenenfalls vereinbartes Reservierungsentgelt fest. Die Zahlungsfrist steht auf der Rechnung.
Ein Reservierungsentgelt ist nur zu zahlen, wenn es im angenommenen Angebot genannt wird. Es sichert die vereinbarte Produktionskapazität und wird mangels abweichender Regelung auf das Projekthonorar angerechnet.
Die Rechnung weist vereinbarte Währung, Nettobetrag, anwendbare Umsatzsteuer und Bruttosumme aus. Teil- und Schlussrechnungen folgen den im angenommenen Angebot festgelegten Meilensteinen.
Die Zahlung erfolgt in der auf der Rechnung angegebenen Form und Frist. Bei überfälligen vereinbarten Zahlungen können weitere Produktion, finale Übergabe oder erneuter Zugang bis zur Begleichung ausgesetzt werden.
Zusatzleistungen, Fremdkosten oder Umfangsänderungen werden erst nach schriftlicher Freigabe berechnet. Gesetzliche oder ausdrücklich vereinbarte Verzugsfolgen bleiben unberührt.
Das schriftliche Angebot legt fest, wer freigeben darf, was vertraulich bleibt und wo die finalen Bilder veröffentlicht werden dürfen.
Das beauftragende Unternehmen benennt eine freigabeberechtigte Person. Bei mehreren Beteiligten erfolgt eine gebündelte Rückmeldung statt widersprüchlicher Einzelanweisungen.
Noch nicht veröffentlichte Porträts, interne Veranstaltungen, Strategieunterlagen, Kontaktbögen und Projektgespräche bleiben standardmäßig vertraulich. Zugriff erhält nur das vereinbarte Projektteam.
BANHALMI veröffentlicht Kundenbilder im Portfolio, als Fallstudie, Pressebeitrag oder Social-Media-Inhalt nur mit schriftlicher Genehmigung. Kanäle und Zeitpunkt werden getrennt von der Nutzungslizenz festgehalten.
Die interne Weitergabe innerhalb des beauftragenden Unternehmens richtet sich nach dem angenommenen Angebot. Die Übergabe an Agenturen, Medienpartner oder andere Dritte muss von der vereinbarten Lizenz gedeckt oder schriftlich genehmigt sein.
Das schriftliche Angebot legt fest, wann ein Termin verbindlich reserviert ist, wie Änderungen behandelt werden und welche Kosten entstehen können, wenn sich Bedingungen nach Produktionsbeginn ändern.
Ein Termin wird erst nach schriftlicher Annahme und einer gegebenenfalls vereinbarten Reservierungszahlung freigehalten. Anfrage, Kalkulation oder Kalendertausch allein reservieren keinen Produktionstag.
Änderungen wegen Führungsterminen, Location-Zugang, Wetter oder Programmablauf werden schriftlich abgestimmt. Zuerst suchen wir einen verhältnismäßigen Ersatztermin; bestätigte Fremdkosten bleiben transparent.
Die Stornobedingungen stehen im individuellen Angebot. Bereits erbrachte Arbeit und nachgewiesene Drittkosten können zahlbar bleiben; außerhalb der angenommenen Vereinbarung wird keine unbestimmte Vertragsstrafe ergänzt.
Verhindern Krankheit, der Ausfall unverzichtbarer Technik oder ein nicht zumutbar kontrollierbares Ereignis die Leistung, priorisiert BANHALMI einen Ersatztermin, eine gleichwertige professionelle Lösung oder eine faire Anpassung des betroffenen Umfangs.